Beratungsgespräch §37.3 Erlensee

Beratungsgespräch §37.3 Erlensee – Ihre professionelle Beratung für die häusliche Pflege

Wenn Sie oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen Pflegegeld erhalten und keinen ambulanten Pflegedienst nutzen, ist ab Pflegegrad 2 ein regelmäßiger Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI verpflichtend. Unser erfahrenes Team besucht Sie in Erlensee und Umgebung, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Dabei erhalten Sie wertvolle Ratschläge und praxisnahe Tipps, die Ihren Pflegealltag erleichtern und verbessern.

Wir, der Ambulante Pflegedienst Ebell, sind ein mittelständisches Familienunternehmen, welches 2002 von Marie Ebell gegründet wurde.

Pflegeberatung_Hanau

Ablauf des Beratungsgesprächs §37.3 in Erlensee

 

Während des etwa 15- bis 20-minütigen Beratungstermins analysiert unsere Pflegefachkraft Ihre individuelle Pflegesituation und beantwortet Ihre persönlichen Fragen, darunter:

  • Besteht die Notwendigkeit, eine Höherstufung des Pflegegrads zu beantragen?

  • Welche Wohnraumanpassungen könnten die Pflege erleichtern?

  • Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es (Pflegesachleistungen, Zuschüsse für Kurzzeitpflege etc.)?

  • Welche Hilfsmittel wie Rollatoren oder Pflegebetten sind sinnvoll?

  • Welche Techniken können den Pflegealltag erleichtern (z. B. für das sichere Heben oder Lagern)?

  • Ist die Teilnahme an einem Pflegekurs empfehlenswert?

Alle Erkenntnisse aus dem Beratungseinsatz werden in einem Protokoll dokumentiert und direkt an die zuständige Pflegekasse übermittelt.

Unsere Leistungen für Sie

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Grundpflege

  •  Körperpflege
  •  Krankenbeobachtung
  •  Mobilisation
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Hauswirtschaftliche Versorgung

  •  Hilfe bei Essenszubereitung
  •  Einkäufe
  •  Wäschepflege, Bügeln
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Behandlungspflege

  •  Anlegen eines Verbandes
  •  Verbandswechsel
  •  Verabreichung von Medikamenten

Pflicht zur Beratung und zeitliche Intervalle

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 sind verpflichtet, regelmäßig ein Beratungsgespräch §37.3 in Erlensee wahrzunehmen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: halbjährlich (alle 6 Monate)

  • Pflegegrad 3: halbjährlich (alle 6 Monate)

  • Pflegegrad 4: vierteljährlich (alle 3 Monate)

  • Pflegegrad 5: vierteljährlich (alle 3 Monate)

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Die Pflegeversicherung übernimmt die gesamten Kosten für das Beratungsgespräch §37.3 in Erlensee. Sie müssen keine Vorauszahlung leisten oder sich um die Abrechnung kümmern – wir übernehmen das für Sie und reichen den Nachweis direkt bei der Pflegekasse ein.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten die volle Übersicht darüber erhalten? Dann klicken Sie Button. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung.



Jetzt Beratungsgespräch §37.3 in Erlensee vereinbaren

 Wir sind gerne für Sie da! Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für eine individuelle und kompetente Pflegeberatung. Kontaktieren Sie uns jederzeit – wir freuen uns darauf, Sie bestmöglich in Ihrer häuslichen Pflege zu unterstützen! 

Pflegedienst Ebell

 

Dörnigheimer Str. 2b

63452 Hanau

 

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Tel: 06181 / 300 4838

Fax: 06181 / 96 95 111


E-Mail: info@pflegedienst-ebell.com

 

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