Ist man in seinem Tun, also der Beweglichkeit, der Kommunikation oder der Selbstversorgung eingeschränkt, benötigt man Unterstützung. Diese Unterstützung wird finanziell durch den Pflegegrad abgeglichen. Kommt es dazu, dass man Unterstützung im Alltag benötigt, dann kann man einen Pflegegrad beantragen. Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Gutachter des medizinischen Dienstes festgelegt. Dabei wird der gesamte Mensch beurteilt und auch eventuelle geistige Einschränkungen in die Beurteilung aufgenommen. Danach wird der Pflegegrad festgelegt. Im Folgenden werden die Pflegegrade 1-5 näher betrachtet und erklärt.
Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
Der Alterungsprozess, das Nachlassen der Kräfte oder chronische Erkrankungen können bei einem Menschen, Pflegebedürftigkeit auslösen. Es kann sein, dass sich ein Mensch langsam verändert
und pflegebedürftig wird. Und es kann sehr schnell gehen, dass ein Mensch auf die Pflege anderer angewiesen ist. Hatte man zum Beispiel einen Unfall oder einen Schlaganfall, ist ein
selbstständiges Leben manchmal nicht mehr möglich.
Kommt es zu der Situation, dass ein Mensch seinen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann, wird Pflege oder Betreuung notwendig. In diesem Fall kann ein Antrag auf Pflegeleistungen bei
der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) mit
der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Auf Grundlage des Gutachtens legt die Pflegekasse den Pflegegrad fest. Mit der Zuweisung eines Pflegegrades werden die entsprechenden Leistungen, wie
etwa Pflegegeld oder Sachleistungen, freigegeben.
Zur Einstufung des Pflegegrades nutzt ein Gutachter einen Fragenkatalog, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen. In diesem Fragenkatalog geht es zum größten Teil darum
festzustellen, welche täglichen Anforderungen ein Mensch selbst noch erledigen kann. Selbstverständlich geht es auch darum, welche Fähigkeiten ein Mensch noch besitzt.
Die Beeinträchtigung eines Menschens kann dabei psychisch, körperlich oder geistig sein. In dem Fragenkatalog werden alle Bereiche abgedeckt, um ein ausführliches Ergebnis zu
erhalten. Für die Fragen und deren Antworten werden Punkte vergeben. Diese Punkte ergeben zusammengezählt den Pflegegrad. Der Pflegegrad wurde früher übrigens Pflegestufe genannt.
Achtung: Die Pflegebedürftigkeit muss auf jeden Fall voraussichtlich mehr als sechs Monate betragen!
Die Festlegung des Pflegegrades
Die Pflegegrade werden danach beurteilt, wie viel ein Mensch selbst noch durchführen kann. Auch die Fähigkeiten des Menschens werden beurteilt. Sechs Lebensbereiche werden durch den Fragebogen
genau betrachtet. Dabei werden die geistigen, körperlichen und psychischen Einschränkungen aufgezeichnet. Die sechs Lebensbereiche werden in die gesamte Bewertung eingeschlossen. Im Fragebogen
werden diese Bereiche übrigens Module genannt.
1. Modul: Die Beweglichkeit
In diesem Modul wird festgestellt, ob ein Mensch ohne fremde Hilfe die Körperhaltung verändern kann. Das bedeutet, dass er sich im Liegen umdrehen oder alleine gehen kann. Besteht bei dem
Menschen eine Beeinträchtigung auf geistiger Basis, dann wird das im Modul Nummer 2 berücksichtigt.
2. Modul: Reden und Verstehen
Jetzt geht es rein darum, ob ein Mensch reden kann und versteht, was gesagt wird. Auch ob Menschen des Umfeldes erkannt werden. Des Weiteren wird festgestellt, ob sich der Mensch in seiner
Umgebung zurechtfindet. Kann er gezielt eine Handlung, wie das Anziehen, durchführen? Erfolgt das Anziehen in der richtigen Reihenfolge und dem Wetter angepasst? Die motorischen Fähigkeiten
zählen hier weniger. Wichtiger im Modul 2 ist, ob der Mensch geistig fähig ist, Tätigkeiten richtig durchzuführen.
3.Modul: Psychische Probleme und die Verhaltensweise
Die Verhaltensweise, die ein Mensch zeigt, ist in diesem Modul wichtig. Läuft der Mensch ziellos durch die Gegend, ist er aggressiv, oder ist das Verhalten herausfordernd? Diese Verhaltensweisen
sind für den betroffenen Menschen nicht angenehm und auch nicht für den Gutachter. Manchmal wird eine pflegerische Hilfe vollkommen abgelehnt. Wahnvorstellungen treten auf oder die Nächte sind
sehr unruhig. Der Gutachter muss hier darauf achten, wie oft eine bestimmte Verhaltensweise auftritt.
4. Modul: Die Selbstversorgung
Hier wird festgestellt, inwieweit sich der betroffene Mensch selbst versorgen kann. Das gilt für den Bereich, sich selbst zu duschen, zu waschen, zu Essen, zu Trinken, Anziehen und auf die
Toilette zu gehen. Die Selbstständigkeit steht bei diesem Modul im Fokus.
5. Modul: Wie wird mit therapie- und krankheitsbedingten
Belastungen und Anforderungen umgegangen? Das Modul fokussiert darauf, wie der Mensch mit den ärztlichen Maßnahmen umgehen kann. Ist er selbst fähig, verordnete Maßnahmen
umzusetzen oder benötigt er Unterstützung? Falls Unterstützung benötigt wird, wie oft ist diese notwendig?
6. Modul: Die sozialen Kontakte und das Alltagsleben
Kann der betroffene Mensch seinen Alltag selbst gestalten? Kann telefoniert werden oder kann der Betroffene sein Heim alleine verlassen und Freunde treffen? Ist es möglich, den Alltag selbst zu
gestalten und Entscheidungen zu treffen?
Hinweis: Bei jedem getesteten Modul werden Punkte festgestellt, die nach der Wichtigkeit in die Gesamtbewertung einfließen. Bei den Modulen Nummer 2 und 3 wird das Modul mit dem
höheren Punktewert gerechnet.

Die Pflegegrade
Nachdem die Bewertung des Fragebogens durchgeführt wurde, ergibt die erreichte Punktezahl den Pflegegrad an. Es bestehen fünf Pflegegrade, die wie folgt eingeteilt werden:
1. Pflegegrad: 12,5 bis 26 Punkte sehr geringe Einschränkung der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit
2. Pflegegrad: 27 bis 47,4 Punkte erhebliche Beeinträchtigung der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit
3. Pflegegrad: 47,5 bis 69 Punkte schwere Beeinträchtigung der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit
4. Pflegegrad: 70 bis 89 Punkte, schwerste Beeinträchtigung der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit
5. Pflegegrad: 90 bis 100 Punkte schwerste Beeinträchtigung der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit mit einer besonderen Anforderung an die Versorgung
im Pflegebereich
Wie erfolgt die Antragstellung des Pflegegrades?
Der Pflegeantrag wird in der Regel an die Pflegekasse des pflegebedürftigen Menschen gestellt. Die Pflegekasse befindet sich normalerweise bei der zuständigen Krankenkasse. Ist
der Pflegebedürftige zum Beispiel bei der AOK versichert, so muss der Pflegegrad Antrag bei der AOK abgegeben werden. Hier ist aber ein Vermerk zu machen, dass der Antrag an die
Pflegekasse weitergeleitet wird. Ist der Pflegebedürftige bei einer privaten Versicherung versichert, dann ist auch die private Pflegeversicherung zuständig bei einem Antrag.
Der Antrag kann auch formlos durch das Telefon, mittels Fax oder E-Mail oder durch einen Brief bei der Pflegekasse gestellt werden. Hier ist nur wichtig, dass der Satz: „Ich
beantrage eine Leistung aus der Pflegekasse“ enthalten, ist.
Hinweis: Der Antrag kann zwar telefonisch gestellt werden, man erhält dadurch aber keinen Nachweis für die Antragstellung. Der
Antrag sollte immer so gestellt werden, dass man einen Nachweis dafür in der Hand hat. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag persönlich vorzulegen. Auf
einer Kopie kann dabei eine Übernahme bestätigt werden.
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